So können Sie Mitglied der GTH werden:

1. Die Aufnahme in die GTH ist schriftlich bei der Geschäftsstelle unter Verwendung eines Formblattes zu beantragen. Mit der Aufnahme als Mitglied der GTH werden die Satzung, die Mitgliedsordnung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung anerkannt.

2. Juristische Personen beantragen die Aufnahme durch ihre vertretungsberechtigten Organe.

3. Der Vorstand beschließt mehrheitlich über den Aufnahmeantrag.

4. Dem Antrag wird zugestimmt, wenn der Antragsteller ausreichende Gewähr bietet, dass er die in den § 1 und 2 der Mitgliedsordnung aufgeführten Bedingungen und Grundsätze bejaht und vertritt.

5. Die Aufnahme wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Außerdem erhält das aufgenommene Mitglied eine Ausfertigung der Satzung, der Mitgliedsordnung und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

6. Eine Ablehnung der Aufnahme wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft können erwerben:
a) natürliche Personen, die noch in Ausbildung entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Gesellschaft sind.
b) natürliche und juristische Personen, die zur Förderung beitragen wollen und außerdem ein Empfehlungsschreiben von zwei ordentlichen Mitgliedern besitzen.

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden: an Personen, die sich um die Hypnose oder die GTH besondere Verdienste erworben haben.

Die Mitglieder sind zur monatlichen Beitragszahlung verpflichtet. Die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Der Mitgliederbeitrag (Stand Nov. 2022) beträgt € 215 pro Jahr (Quartalsweise € 54,00, Monatsbeitrag € 18,00)