Grundsätze der GTH für die therapeutische Arbeit
gemäß der GTH-Mitgliedsordnung
- Hypnosen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Hypnotisanden durchgeführt werden.
- Der Hypnotisand muss über Wesen und Zielsetzung der Hypnose aufgeklärt werden.
- Mit der Hypnose dürfen ausschließlich die Absichten und Interessen des Hypnotisanden verfolgt werden. Bei Forschungshypnosen heißt dies, dass der Hypnotisand mit der Forschungszielsetzung und mit dem Sinne der Absätze 1 und 2 ausdrücklich übereinstimmt.
- Alle verwendeten Suggestionsinhalte müssen die Menschenwürde wahren.
- Es dürfen keine reinen Unterhaltungsabsichten mit der Hypnose verbunden werden.
- Therapeutische Hypnosen dürfen berufs- oder gewerbsmäßig nur bei Erfüllung der entsprechenden in der Satzung und der Ausbildungsordnung festgelegten Bestimmungen durchgeführt werden.
- Die gesetzlich festgelegte Schweigepflicht ist einzuhalten.
- Räume, in denen therapeutische Hypnosen durchgeführt werden, sollen einen Rahmen bieten, der dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Hypnotisator und Klient angemessen ist.