Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu unserer Gesellschaft zusammengestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben?
Die ordentliche Mitgliedschaft setzt voraus, dass die in der GTH-Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Ausbildung mindestens mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen oder dass der vorgeschriebene Ausbildungs- und Kenntnisstand anderweitig erworben und nachgewiesen wurde.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder zur Zeit 17,90 Euro je Monat. Mit diesem Beitrag ist der Erhalt zweier Zeitschriften (CoMed und Natur-Heilkunde Journal) eingeschlossen. Die Gebühren für den Besuch von Seminaren oder des Kongresses ermäßigen sich.
Welche Rechte gewährt die außerordentliche Mitgliedschaft?
Außerordentliche Mitglieder haben wie ordentliche Mitglieder gleiches Stimmrecht (z. B. bei der Wahl des GTH-Vorstandes). Sie besitzen lediglich kein passives Wahlrecht, können also nicht in eine satzungsgemäße Funktion gewählt werden. Ansonsten erhalten Sie die gleichen Vergünstigen wie ordentliche Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist der gleiche. Außerordentliches Mitglied kann z. B. werden, wer zur Ausbildung innerhalb der Gesellschaft zugelassen wurde.
Kann auch Mitglied werden, wer keine Ausbildung durchläuft?
Dies können natürliche und juristische Personen, welche zur Förderung der Gesellschaft beitragen wollen.